b. Tragwerksplanung / Statik
Sobald die Baugenehmigung am Laufen ist, benötigen Sie eine geprüfte oder prüffähige Tragwerksplanung – sogenannte Statik. Diese besteht aus zwei Hauptbereichen: Tragwerksplanung der Halle ab Oberkante Fundament, und aus der Tragwerksplanung der Gründung (der Fundamente).
Die Tragwerksplanung des Hallentragwerkes kann als eine sogenannte „Stabstatik“ oder als eine „Anschlussstatik“ aufgestellt werden. In der Stabstatik sind die Haupttragglieder bemessen, Sie finden dort aber keine Angaben zu Anschlüssen und anderen Details. Erst die Anschlussstatik der Halle geht in solche Tiefe und ist eine bessere Grundlage der späteren Werkstattplanung (Ausführungsplanung). Denn diese Werkstattplanung ist i.d.R. kein Bestandteil der Tragwerksplanung (im Holz- oder Stahlbau).
Anders sieht es aus bei der Tragwerksplanung der Gründung; hier gehört neben der Statik die Ausführungsplanung der Fundamente – also der Schal- und Bewehrungsplan – dazu.
Beide dieser Planungen – die Statik der Halle mit dem Fundamentplan – können wir für Sie erledigen. Kostenbewusst, damit die Halle nicht zu schwer ist. Denn das Tragwerk kostet Geld, je schwerer, desto teurer ist dann Ihre Halle.
Für die Baufreigabe muss die Tragwerksplanung geprüft werden, der Baubehörde muss ein Prüfbericht vorliegen. In einigen Fällen wird die Prüfung über die Baubehörde organisiert, in einigen kann man den Prüfingenieur selber vorschlagen, in einigen Bundesländern genügt eine privatrechtliche Prüfung. Die Kosten sind weitestgehend vergleichbar.
Eine Befreiung von der Prüfpflicht aufgrund der Erklärung des Tragwerksplaners funktioniert i.d.R. nicht, weil einige der Punkte nicht ausreichend befreiend beantwortet werden können.